Beglaubigte Übersetzung, Urkundenübersetzung Englisch Deutsch

Beglaubigte Übersetzungen dürfen nur von besonders qualifizierten Übersetzern erstellt werden. Eine Übersetzung muss beglaubigt sein, wenn sie für eine Behörde oder ein Gericht bestimmt ist. In vielen Fällen muss sie von einem staatlich beeidigten Übersetzer beglaubigt werden. Damit wird sichergestellt, dass Fachausdrücke und Formulierungen vollständig und inhaltlich genau wiedergegeben sind und nicht manipuliert oder anderweitig verfälscht wurden. Mit seinem Beglaubigungsvermerk, Unterschrift und Stempel bestätigt dies der beeidigte Übersetzer.

Meine Zulassung als beeidigter Übersetzer / Übersetzerin

Ich, Corinna Annunziata-Reinhardt, bin für alle Gerichte in Deutschland als Übersetzerin zugelassen und wurde beim Landgericht (LG) Heilbronn vereidigt. Damit bin ich offiziell befugt, ins Deutsche und ins Englische zu übersetzen und die Übersetzungen zu beglaubigen.

Wann brauchen Sie eine beglaubigte Übersetzung?

  • Sie sind im Auslandsurlaub krank geworden und wollen von Ihrer Krankenversicherung die Kosten übernommen bekommen, erhielten aber nur eine englische Rechnung.
  • Sie hatten im Ausland einen Unfall und müssen mit einem Rechtsanwalt oder einer Behörde korrespondieren.
  • Sie haben sich verliebt und möchten im Ausland heiraten - oder umgekehrt. 
  • Sie haben einen tollen Job im Ausland gefunden und möchten dort arbeiten und vielleicht auch dorthin umziehen.

Beglaubigte Übersetzung von Urkunden oder DokumentenDann haben oder brauchen Sie fremdsprachige Urkunden oder Dokumente, die sie bei Behörden, Ämtern, oder auch privaten Einrichtungen vorlegen müssen.

Urkundenübersetzungen,  Dokumentenübersetzungen

Kommen Sie mit Ihren Dokumenten zu mir. Ich fertige ...

Übersetzungen von Dokumenten wie ...

  • Bewerbungsunterlagen
  • Ledigkeitsbescheinigungen
  • Anerkennung der deutschen Staatsangehörigkeit
  • Aufenthaltserlaubnisse
  • Führerscheine
  • Handelsregisterauszüge
  • Kaufverträge
  • Medizinische Unterlagen
  • Schulzeugnisse
  • Studienzeugnisse
  • Ausbildungszeugnisse
  • Arbeitszeugnisse
  • Prüfungsarbeiten
  • Diplomarbeiten
  • Dissertationen
  • Unbedenklichkeitsbescheinungen
  • Testamente
  • Steuererklärungen

Übersetzungen von Urkunden wie ...

  • Geburtsurkunden
  • Heiratsurkunden
  • Scheidungsurkunden
  • Sterbeurkunden
  • Notarielle Urkunden
     

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07143 2599 899

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Kuhäckerstraße 5
D-74391 Erligheim
 

DIN EN 15038
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DIN EN 15038

© 2013 Corinna Annunziata-Reinhardt | Beeidigte Übersetzerin für die englische Sprache | 74391 Erligheim Kreis Ludwigsburg | Tel. 07143 2599 899 |
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